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GEBÜHREN |
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Gebühren und Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
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Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn Sie als Patient sich an mich als Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wenden.
Grundlage für die Berechnung der Behandlungs-Kosten ist das GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Das GebüH ist keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlichen üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungsstellung dient.
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Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste (wie Bemühen um Heilung und Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis), und den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet.
Private Kranken-Versicherung, Zusatz-Versicherung, Postbeamten B und Beihilfe: je nach Vertrag und Tarif können die Kosten ganz oder zum Teil erstattet werden, bitte vorher abklären. Gesetzliche Krankenkassen (AOK, DAK, BEK, BKK usw.): leider keine Kostenübernahme möglich.
© Aysel Korsch www.naturheilpraxis-aslan.de
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